In den Mitgliedsländern der Union herrscht – mit Ausnahme von England, Frankreich und Irland – das Verhältniswahlrecht. Dies produziert Mehrparteiensysteme und macht Einparteienregierungen zu einer ausgesprochenen Ausnahmeerscheinung. Das Verhältniswahlrecht erzwingt also in der ganz überwiegenden Mehrheit der Mitgliedsländer die Bildung von Regierungskoalitionen. Das führt zum zweiten Schritt: Die Bildung von Koalitionen unterliegt ganz bestimmten Gesetzmäßigkeiten. Eine davon lautet, dass zentristische Parteien, also Parteien, die mittig im politischen Raum positioniert sind, mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit an Regierungen beteiligt sind als stärker links oder rechts positionierte Parteien. Daraus wiederum folgt der dritte, für den Zusammenhang entscheidende Schritt: Zentristische Parteien sind fast ausnahmslos integrationsfreundlich, während Europaskepsis eher bei den deutlicher links oder rechts positionierten Parteien beheimatet ist. Führt man diese drei Einsichten zusammen, so ergibt sich eine Hypothese, die sich auch empirisch deutlich bestätigt: Die Regierungen in den Mitgliedsländern der Union haben aufgrund der Mechanik der politischen Interessenaggregation einen ausgesprochenen Pro-Integrations-Bias.
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