Wer vom Parteiverbot spricht, darf über die Parteienfreiheit nicht schweigen. Diese Freiheit, nicht etwa ihre Rücknahme durch ein Verbot, ist die Errungenschaft des Grundgesetzes gegenüber der Tradition des deutschen Obrigkeitsstaats. Jeder Eingriff in die Parteienfreiheit stellt eine Verzerrung des politischen Wettbewerbs dar. Man sollte nicht vergessen, dass die Mehrheitsparteien über die Antragsberechtigung verfügen und leicht der Versuchung erliegen, eine lästige Konkurrenz ausschalten zu lassen. Daher aktualisiert jedes Parteiverbot die Frage nach dem legalen Spielraum von Opposition. Dieser steht auch angesichts »unerträglicher« Parteien nicht einfach zur Disposition. Und das Argument des Steuerzahlers sollten jene, die aus der üppigen staatlichen Finanzierung ganz andere Summen einstreichen, besser nicht strapazieren.
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