Das Schweizer Bankgeheimnis macht nicht nur dem deutschen Fiskus zu schaffen. Vor ein paar Jahren beschädigte es auch den Künstler Thomas Huber. Der hatte 1999 für die Halle einer UBS-Niederlassung in Genf vier großformatige Gemälde − über vier Etagen gestaffelt − angefertigt. Sie bilden zusammen eine einzige Arbeit, ja die einzelnen Tafeln sind über ihre Motive miteinander verknüpft. Der Gesamteindruck wurde aber zerstört, als man in einer der Etagen zur Halle hin eine große Milchglasscheibe einzog: Von dort aus lässt sich das Bild nun nicht mehr sehen. Vor allem aber bleibt auch verborgen, wer sich in dieser Etage aufhält. Und darum ging es. Die Bank bemüht sich nämlich um maximale Diskretion gegenüber den meist deutschen Kunden, die sich hier einfinden, um ihr Geld in Sicherheit vor den Steuerbehörden zu bringen. Sie sollen durch das Milchglas vor den Blicken Neugieriger geschützt werden. Das Beispiel erinnert daran, dass Kunst, sobald sie sich in Privatbesitz befindet, ihrem Eigentümer ausgeliefert ist. Er kann ein Werk wegsperren, nachlässig behandeln oder in eine für es peinliche Umgebung bringen. Verwöhnt von staatlichen Museen, deren Umgang mit Kunst strikten Vorschriften unterliegt und die ihr in jeder Hinsicht dienen, neigen viele, Künstler ebenso wie Kunstinteressierte, dazu, die Verfügungsgewalt von Sammlern und Auftraggebern in ihren Folgen zu unterschätzen. Publicity bekommen zudem immer nur die Kunstbesitzer, die Gutes tun: Museen für ihre Sammlungen errichten, sich als Connaisseure hervortun oder mäzenatisch agieren. Wer seinen Kunstbesitz hingegen anderen Interessen unterordnet, muss sich kaum einmal öffentlich dafür rechtfertigen. Und wer Kunst ganz zum Verschwinden bringt, fällt damit nur selten auf. Höchstens ein Kunsthistoriker oder Kurator, der sich für ein Werk interessiert, stellt plötzlich fest, dass es in Sammlungskatalogen, in denen es bereits publiziert worden war, nicht mehr auftaucht. Als ich kürzlich für eine Ausstellung im Deutschen Historischen Museum, die sich einigen Topoi des Herrscherporträts sowie der Inszenierung von Macht widmete, ein Fototriptychon ausleihen wollte, das die Deutsche Bank 2007 bei Clegg & Guttmann in Auftrag gegeben hatte und das damals mehrfach, sogar in einer Sonderwerbebeilage der Welt, abgedruckt worden war, musste ich zur Kenntnis nehmen, dass man von dieser Arbeit mittlerweile offenbar nichts mehr wissen will. Selbstverständlich hat jeder Eigner von Kunst das gute Recht (und oft sehr gute Gründe), ein Leihersuchen abzulehnen, doch wurde ich stutzig, als die Abteilung Corporate Citizenship/Art sogar meine nach mehreren Absagen sehr bescheiden gewordene Bitte, das Triptychon wenigstens innerhalb eines Katalogessays im Zusammenhang anderer Porträts reproduzieren zu dürfen, abschlägig beschied. Die Bankchefs Hilmar Kopper, Rolf Ernst Breuer und Tessen von Heydebreck (sie sind die Sujets des Triptychons) neben Tizians Karl V. oder Bildern von Kaiser Maximilian, König Ludwig II. oder Kanzler Gerhard Schröder zu zeigen, war nicht erwünscht.
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