Das System unseres Prozessrechts ist bedroht durch den Deal. Er ist im angloamerikanischen Strafverfahren gang und gäbe. In Deutschland hat er sich aus ganz pragmatischen Gründen etabliert, etwa seit den siebziger Jahren, zunächst langsam und im Verborgenen, dann verbreitet und ganz offen. Es handelt sich um eine Praxis, die sich nicht verbieten ließ oder rückgängig zu machen war. Der Bundesgerichtshof hat darauf reagiert und Regeln entwickelt, die die neue Institution an das geltende Recht anpassen sollten. Das war neues Recht, erfunden und »gesetzt« von Richtern. Das ist auch eine Methode, auf veränderte Verhältnisse zu reagieren. Sie ist nur in engen Grenzen mit dem Prinzip der Gewaltenteilung vereinbar, das besagt, dass Recht nur vom Gesetzgeber eingeführt werden darf, also vom Parlament. Deshalb haben wir seit kurzem ein Gesetz über Absprachen im Strafprozess. Es ist misslungen, weil es den conflict of cultures nicht löst, sondern leugnet.
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