Ein Gesetz des rein nationalen Rechts würde unter solchen Bedingungen niemals beschlossen werden. In Bezug auf Vertragswerke des internationalen Rechts ist der demokratische Legitimationsbedarf aber keineswegs niedriger. Im Gegenteil, denn die getroffene Festlegung reicht oft wesentlich weiter. Ein rein nationales Gesetz kann, wie auch ein rein unionales, im Prinzip jederzeit geändert werden, wenn die politischen Präferenzen sich ändern. Einmal eingegangene völkerrechtliche Bindungen wird man dagegen nicht nach Belieben wieder los.
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