Juristische Expertise ist ein eigenartiges Phänomen. Anders als sonstige Fachkunde bezieht sie sich nicht auf empirische Sachverhalte. Der Jurist weiß nicht, wie ein Atomkraftwerk funktioniert oder was wirtschaftlich nötig ist, um eine gemeinsame europäische Währung zu stabilisieren. Sofern er für die rechtliche Beurteilung besondere empirische Einsichten benötigt, beschafft er sich diese, indem er »Sachverständige« in seine Verfahren in Gerichten und Verwaltungen einbezieht und deren Wissen in einer Weise vereinfacht und zuschneidet, dass es als Grundlage für eine Entscheidung dienen kann. Experten sind aus Sicht des Juristen immer andere, nicht er selbst.
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