Dirk Fabricius, Frankfurt am Main Die Verachtung des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe/**Bei der Redaktion eingegangen am 30. 3. 2008.*/ Übersicht: Zunächst wird behauptet und exemplarisch belegt, daß »Verachtung« bei der Bestimmung strafrechtlicher Sanktionen eine bedeutende Rolle ...