Henker, Huren, Handelsherren

Alltag in einer mittelalterlichen Stadt

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Menschen und Geschichten im Mittelalter


Kay Peter Jankrift lädt ein zu einer unvergesslichen Begegnung mit reichen Goldschmieden wie zerlumpten Bettlern, unheimlichen Scharfrichtern und weiteren mittelalterlichen Zeitgenossen. Ein spannender Spaziergang durch den städtischen Alltag von der Zeit des Schwarzen Todes bis zum Beginn der Reformation am Beispiel der Stadt Augsburg.

Das Gerücht verbreitete sich in Windeseile: Der städtische Wundarzt Ulrich Prunning habe einem Müllerssohn ohne Not das Bein amputiert, raunte man. Die üble Nachrede traf den Augsburger Heilkundigen bis ins Mark. In diesem Herbst des Jahres 1453 hatte er sich gerade um die lukrative Anstellung eines Stadtwundarztes in München bemüht. Plötzlich waren die ausgezeichneten Referenzschreiben das Papier nicht wert, auf dem sie standen. Prunning musste umgehend handeln, um seine Unschuld zu beweisen. Er hegte den Verdacht, dass ein missgünstiger Konkurrent die Verleumdungen gestreut hatte und verklagte den Bader Hans Speyser vor dem Rat. Im Februar 1454 begann der Prozess ...

Dieser Rechtsstreit ist nur eine von vielen wahren Begebenheiten aus dem Alltag einer spätmittelalterlichen Stadt, von denen Kay Peter Jankrift erzählt. Im Spiegel der alten Handschriften werden die Menschen wieder lebendig, die den Gestank der Gossen und die Wohlgerüche von Bienenwachskerzen kannten, den Lärm bunten Markttreibens und die Stille bei der Bestattung von Pesttoten, die Grauen des Krieges und die Freuden ausgelassener Feste.
Inhaltsverzeichnis

Vorwort
ZUR EINFÜRUNG: STREIFZÜGE DURCH EINE MITTELALTERLICHE STADT
Eine Frage der Quellen
Die schönste Stadt der Provinz Raetien
Die Spitzen des Eisbergs
Am Anfang stand das Recht
DIE ERBEN ROMS
Ein Sarg aus Blei und "Sieben Kindlein"
Sechshundert Jahre nach der Sintflut ...
DER TRIUMPH DES TODES
Schlechte Nachrichten und üble Gerüchte
Blutiger Sabbat
Die Seuche, die nicht stattfand
Leiden wie Christus
DER KLANG DER STURMGLOCKE Feuer in der Stadt
Ein Zechgelage mit Folgen
Mordbrand und böser Spuk. Ein Feuerteufel geht um
Feuerstrahl mit Blitz und Donner
Flammen auf dem Wasserturm
Das große Wasser zu Augsburg
DIE MACHT DER ZÜNFTE Der Rat und die zwölf Apostel
Kriegerische Aufrüstung mit Folgen
Des Morgens auf dem Perlach
Im Namen des Geschäfts
EINE STADT IM KRIEG Pulverdampf unter neuem Banner
Waffenbrüder
BURKHARD ZINK (1396-1474/75) DAS LEBEN EINES AUGSBURGER FERNHANDELSKAUFMANNS IM 15. JAHRHUNDERT Bilder aus Kindertagen
Ein langer Weg
Folgenschwere Entscheidung
Ein Scholar auf Wanderschaft
Von der Schule auf den Marktplatz
Auf Freiersfüßen
Ein spätmittelalterlicher Schreiber bei der Arbeit
Ein aufstrebender Kaufmann und seine Familie
Der Handelsherr
IN DUNKLEN KELLERN ODER AUGSBURG BEI NACHT.
VON KETZERN, GEISTERN, SANKT GALLUSLEUTEN UND DEM "MEISTER DER HOHEN WERKE" Feste feiern oder Vergnügungen jenseits des Alltags
Meister der hohen Werke. Der Scharfrichter bei der Arbeit
Der Scharfrichter - ein stättischer Bediensteter
zwischenöffentlichkeit und Tabuisierung
Mit Schwert und Galgenstrick. Panoptikum des Schreckens
Zwischen Kleinkriminalität und Elend - die Sankt Gallusleute
Vonägypten undäthiopien an den Lech
Heinrich der Ketzermeister, ein Inquisitor in Augsburg
Geisterreiter und eine Totenmesse
MITTEN IM LEBEN VOM TOD UMGEBEN Tote in der Welt der Lebenden
Das Gro ß e Sterben. Die Pest in Augsburg
Flöhe, Beulen und blutiger Husten
Hoffen auf die Barmherzigkeit des Herrn
Eine Stadt in Angst
Die Pest im Hause Zink
Die Kranken im Brechhaus
In Stra ß en voller Unrat
Brunnen und ihre Meister
"Elende, unschuldige Kinder" Selbstmörder und Delinquenten
Gottesacker, Ort der Toten und ein Kirchhof, der keiner ist
EHEWEIBER, KUPPLERINNEN UND "HÜBSCHE FRAUEN"
SEXUALITÄT IN DER SPÄTMITTELALTERLICHEN STADT
Die Angst des Joehlin Schoenmann oder Eine gefährliche Intrige und ihr unschuldiges Opfer
Das Nachspiel
Erpressung macht Schule
Zwischen "schönen Frauen" und "Arschverkäuferinnen"
Die "Franzosen" in Augsburg
Wider alle Sitten. Sexualdelikte in der spätmittelalterlichen Stadt
Die stumme Sünde wider die Natur
Szenen einer Ehe oder Gehörnte Ehemänner, Eifersuchtsdramen und prunkvolle Hochzeiten
MIT URINGLAS UND SALBENTOPF Ein medizinischer Markt im späten Mittelalter
Wolf von Augsburg. Ein jüdischer Heilkundiger am Ende des 14. Jahrhunderts
Der Spiegel der Seele
NEUE ZEITEN Grabsteine im Glockenturm
Das gedruckte Wort des Herrn
"Da hinab" oder Ein Reformator auf der Flucht
ANMERKUNGEN
AUSWAHLBIBLIOGRAPHIE
ZEITTAFEL
LISTE DER AUGSBURGER BISCH淣E
BILDNACHWEIS DER FARBTAFELN
ORTSREGISTER

Leseprobe

IN DUNKLEN KELLERN ODER AUGSBURG BEI NACHT. VON KETZERN, GEISTERN, SANKT GALLUSLEUTEN UND DEM »MEISTER DER HOHEN WERKE«
Die Dunkelheit war über die Stadt hereingebrochen. Die Handwerker beendeten ihren langen Arbeitstag. Im Fackel- und Kerzenschein erwachte ein anderes Augsburg. Zerlumpte Bettler, Betrüger und Beutelschneider versuchten, Nachtschwärmer um ihr Geld zu erleichtern. Hübsche Fräulein lockten in dunklen Gassen ihre Kundschaft an. Fröhliche Zecher amüsierten sich beim Karten- und Würfelspiel in einer der zahlreichen Schankstuben am Perlach. Dabei saß die Hand oft locker am Dolch. Wenn zu viel Bier und Wein geflossen waren, floß danach mitunter Blut. Gerade dann, wenn plötzlich gezinkte Würfel auf dem Tisch lagen. Oft wurde die Nachtruhe in der Innenstadt durch laute Betrunkene oder Streitereien gestört. Es war die Stunde der Unterwelt und der Geister. Man raunte, Ketzer versammelten sich in dunklen Kellern. Viele, die am Abend auf die eine oder andere Weise die städtische Ordnung übertreten hatten, machten am Morgen danach unliebsame Bekanntschaft mit dem Henker. Gerade bei besonderen Anlässen, Festen und Feierlichkeiten, zu denen viele Auswärtige nach Augsburg kamen, bot sich Bettlern, Gaunern, Taschenspielern und Dieben ein reiches Betätigungsfeld. So beim großen Schützenfest des Jahres 1509.
FESTE FEIERN ODER VERGNÜGUNGEN JENSEITS DES ALLTAGS
Ob aus Straßburg oder Mainz, Basel oder Freiburg im Breisgau, von überall her strömten die Schützen in diesem Sommer des Jahres 1509 nach Augsburg, um sich in verschiedenen Wettkämpfen zu messen. Fast 600 Wettbewerber und zahllose besondere Gäste waren in die Stadt gekommen, darunter auch Herzog Wilhelm von Bayern.
Kurz vor Weihnachten, am 21.Dezember 1508, war das Wettschießen ausgelobt worden. Am 5. Juli 1509 begann das Ereignis mit der feierlichen Eröffnung am Rathaus. Alle Armbrustschützen hatten sich dort versammelt, um der Wahl der Schiedsrichter beizuwohnen. Vor dem Rathaus waren vier Tische mit dem kostbaren silbernen Ratsgeschirr aufgebaut worden. Man schenkte an die Honoratioren schweren Malvasier aus und reichte Konfekt. Im Beisein der Ratsvertreter hielt der Stadtschreiber Dr. Conrad Peutinger die Eröffnungsrede und erläuterte den Wahlmodus. Der ansonsten so gelehrte Mann verstand indes nur wenig von der Kunst des Armbrustschießens und machte bei seinen Erklärungen einen Fehler, der die zahlreichen Vertreter aus den bayerischen Städten sehr verstimmte. Es hätte nicht viel gefehlt, und alle wären erzürnt wieder abgereist. Das Festgremium sollte aus 13 Schützen bestehen, von denen vier aus Augsburg stammen sollten. Peutinger erklärte, neun weitere Mitglieder seien aus dem Kreis der auswärtigen Schützen zu wählen. Dabei waren die Fürsten, Städte und Stände zu berücksichtigen. Er versäumte allerdings, einen Vertreter aus Bayern zu benennen, was zu der Verstimmung führte. Schließlich fungierte der Herzog höchstpersönlich in dem Gremium, und der Streit war geschlichtet.
Bevor am 7. Juli der erste Schuß abgegeben wurde, verköstigte man die Wettkampfteilnehmer mit allem, was das Herz begehrt. Die Schützen hatten ihr Lager in der Rosenau aufgeschlagen. Der Rat hatte dort so viele Zelte errichten lassen, daß es nach den Worten Clemens Senders von ferne aussah wie eine Stadt. Zugleich waren in der kühlen Erde Vorratskeller angelegt worden. Rote und weiße Weine aus Frankreich wurden darin ebenso gelagert wie Bier, Käse und Brot. Für die Dauer des gesamten Schützenfestes wurde den Teilnehmern hiervon ausgeschenkt und verteilt, soviel und wann immer sie wollten. Um die Mittagszeit wurden Tische aufgestellt, um die Speisen und Getränke in geselliger Runde gemeinsam einzunehmen.
Am 11. Juli wurde das Fest mit einem Pferderennen fortgesetzt. Insgesamt 22 Pferde gingen an den Start. Die Teilnahmegebühr an dem Wettkampf betrug 1 Gulden. Den ersten dreien winkte der Gewinn von Kleinodien. Der Augsburger Hans Baungarter belegte am Ende den ersten Platz, gefolgt von dem Gaischedel aus Freiburg im Breisgau. Derweil liefen die Schießwettbewerbe weiter. Wer zu viele Fehlschüsse abgab, schied aus dem Turnier aus. Darunter am 15. Juli gemeinsam mit 14 anderen auch der bayerische Herzog Wilhelm.
Als nächstes stand ein Wettlauf der Schützen über eine Distanz von 350 Fuß auf dem Programm. Der Freiherr von Schmiechen erwies sich als der schnellste Läufer und erhielt als Siegespreis einen Ring. Der Adelige tat sich auch in den folgenden Tagen als Athlet hervor und gewann auch den Sprungwettbewerb. Hierbei galt es, auf einem Fuß drei Sprünge zu tun. Nur beim Weitwurf mit einem Stein mußte er sich dem Ritter Wolff von Weychs geschlagen geben. Am Abend nach den Wettbewerben lud man die Festgäste zum Tanz. Zu den Vergnügungen neben den Wettbewerben gehörte auch ein sogenannter Barchentlauf, benannt nach der Siegtrophäe, einem Tuch aus Barchent.
Am 19. Juli endete das Armbrustschießen. Bester Schütze war ein Müller aus Freising, der das Preisgeld von 110 Gulden in Empfang nehmen konnte. Der zweite Platz ging nach Schongau, der dritte nach Augsburg. Den Gesamtsieg errangen die Augsburger Schützen, die sich immerhin 11 von 35 Preisen sichern konnten.
Auf das Armbrustschießen folgten die Wettbewerbe der Büchsenschützen. Mit über 900 Teilnehmern war das Feld der Konkurrenten sehr groß, in dem sich der Augsburger Jacob Delhut schließlich durchsetzte. Der zweite Platz ging an einen Schützen aus Lindau am Bodensee. Auch unter den Büchsenschützen belegten die Augsburger in der Gesamtwertung den ersten Rang.
Wie zuvor das Armbrustschießen wurden auch diese Wettbewerbe von einem bunten Programm umrahmt. Zur Belustigung der Massen ließ man die städtischen Dirnen um ein Barchenttuch laufen. Auch in den Wettbewerben Laufen, Springen und Werfen maßen sich die Büchsenschützen. Bis zum 29.August währte das Festtreiben. Dann kehrte wieder der Alltag in Augsburg ein. Ihr Vergnügen mußten sich die Stadtbewohner nun anderweitig suchen. Doch für grausige Unterhaltung war immer wieder gesorgt. Die Hauptrollen spielten dabei der Henker und seine Delinquenten.
MEISTER DER HOHEN WERKE. DER SCHARFRICHTER BEI DER ARBEIT
So etwas gab es nicht oft zu sehen. Hinrichtungen waren ein unterhaltsames Schauspiel, und an diesem Herbsttag des Jahres 1376 sollte ein Übeltäter auf ganz besondere Weise sein Leben verlieren. Gespannt waren die Schaulustigen zur Richtstätte in Lauingen an der Donau gekommen. Heute mußte der »Meister der hohen Werke«, wie der Scharfrichter in Anspielung auf seine Tätigkeit am Galgen bisweilen im Volksmund genannt wurde, mehr leisten als sonst üblich. Der Delinquent hieß Utz Kunig.  Der Mann hatte sich einer Straftat schuldig gemacht, die mittelalterliche Gerichte oft mit aller Härte bestraften: Er hatte die Siegel der Stadt Augsburg gefälscht. Nun erwartete ihn der qualvolle Tod in einem Kessel mit siedendem Öl. Der Scharfrichter mußte alles Material beschaffen, das er für eine Hinrichtung benötigte. Später wurde je nach Aufwand der Hinrichtung mit dem Rat abgerechnet. Burkhard Zink, der von dem Vorfall berichtet, verschweigt leider die Hintergründe der Missetat. Wir wissen nicht, zu welchem konkreten Zweck Kunig das städtische Siegel gefälscht und mißbraucht hatte. Der Mißbrauch muß schwerwiegend gewesen sein, denn in minder schweren Fällen verhängte das Gericht in der Regel eine andere Todesstrafe. So etwa im Falle des Bartholomäus Zoller, der im gleichen Jahr in Augsburg auf dem Perlach geköpft wurde. Er hatte sich zudem des Diebstahls schuldig gemacht. Je nach Stand konnte das Urteil aber auch milder ausfallen. So begnügte sich der Bayernherzog Wilhelm am 5.April 1518 damit, dem Siegelfälscher die Hand abschlagen und diese symbolisch verbrennen zu lassen.  Bei dem Fälscher handelte es sich allerdings um einen Adeligen. Doch nicht nur Siegelfälscher endeten für gewöhnlich im Kessel.
Den symbolischen Vorgeschmack der Höllenqualen bekam am 28. Juni 1474 ein betrügerischer Geistlicher in Köln zu spüren. Die Hinrichtung war eine Inszenierung der besonderen Art. In vollem Ornat trafen sieben Weihbischöfe vor dem erzbischöflichen Saal auf dem Domhof ein. Vor der Hinrichtung galt es, dem Missetäter seine geistlichen Würden abzusprechen. Der Priester hatte gestanden, zahlreiche Leute betrogen, in einigen Jahren kein einziges Mal gebeichtet und dennoch die Messe gelesen zu haben. Ohne Beichte und Absolution, was die Hoffnung des Delinquenten auf eine Erlösung im Jenseits zunichte machte, wurde er beim Galgen in einem Kupferkessel zu Tode gesotten. Die spektakuläre Form der Hinrichtung durch Sieden in heißem Öl, Wasser oder Wein war nur eine von vielen möglichen Todesstrafen. Besonders in den großen Städten waren die Scharfrichter vielbeschäftigte Leute. Im Bedarfsfall wurden sie dazu von kleineren Kommunen aus der Nachbarschaft angefordert, die keinen eigenen Nachrichter hatten. An Delinquenten mangelte es nicht. Während des 14. Jahrhunderts vollstreckte der Augsburger Henker durchschnittlich zwölf Hinrichtungen im Jahr. Und dies war bei weitem nicht seine einzige Aufgabe.
DER SCHARFRICHTER - EIN STÄDTISCHER BEDIENSTETER ZWISCHEN ÖFFENTLICHKEIT UND TABUISIERUNG
Henker, auch Scharf- oder Nachrichter genannt, tauchen in den Städten des Deutschen Reiches erstmals gegen Ende des 13. Jahrhunderts auf. Zu dieser Zeit begründete die Entwicklung des Strafgerichtswesens die Entstehung eines besonderen »Berufes« zur Vollstreckung der verhängten Urteile sowie bereits zuvor im Rahmen des Beweisverfahrens. Hatten zuvor private Ankläger die Mühlen der Justiz in Gang gesetzt, übernahmen nun die städtischen Obrigkeiten von sich aus die Verfolgung von Missetätern. Das Augsburger Stadtrechtsbuch von 1276 ist das älteste Zeugnis im deutschsprachigen Raum, das die Existenz eines Scharfrichters erwähnt und seine Aufgaben nebst Entlohnung nennt. Der Henker war Angestellter der Stadt. Neben einem festgelegten Grundlohn erhielt er jede Dienstleistung nach festgesetzten Tarifen vergütet. Für das Hängen, Enthaupten, Ertränken und Lebendigbegraben bekam er eine Grundvergütung von 5 Schilling Pfennigen. Teurer, weil aufwendiger, war das Rädern. Hierfür wurde die doppelte Summe veranschlagt. Noch übertroffen wurde diese Strafe durch das Verbrennen. Immerhin mußte das Holz eigens herbeigeschafft und der Scheiterhaufen gerichtet werden. Außerdem stand dem Henker die Kleidung des Delinquenten zu.
Neben Hinrichtungen in verschiedener Form war der Henker auch für die Ausführung der verschiedenen Körperstrafen zuständig. Er schlug Finger, Hände und Ohren ab, riß Zungen heraus, blendete, peitschte und schloß in den Pranger. Diese Leistungen wurden vergleichsweise gering vergütet. Noch nicht erwähnt wird im Stadtrechtsbuch seine Rolle bei der »peinlichen Befragung«, der Folter. Dafür aber die Verpflichtung, die städtischen Dirnen zu beaufsichtigen und fremde, »fahrende Fräulein« aus der Stadt zu vertreiben. Weitere Einkünfte bezog der Scharfrichter durch die Reinigung der öffentlichen Abtritte.
MIT SCHWERT UND GALGENSTRICK. PANOPTIKUM DES SCHRECKENS
Das Achtbuch wie auch die Geschichtsschreiber berichten immer wieder über die Arbeit des Scharfrichters und sparen grausige Details dabei mitunter nicht aus. Die Baumeisterrechnungen nennen gelegentlich auch den Namen des Henkers. Das Buch verzeichnet am 4.März 1369 Kosten in Höhe von 1 Gulden für den Nachrichter Wirtzburger, der den Henslin Augsburger ausgepeitscht, an den Pranger gestellt und hinterher aufgeknüpft hatte. In den Schriftzeugnissen manch anderer Städte verbirgt sich der Henker stets hinter so formelhaften Bezeichnungen wie »Blutvogt«, »Freimann«, »Meister Hämmerling« oder »Meister Hans«. Der Scharfrichter war eine tabuisierte Person. Er erfüllte eine wichtige Funktion innerhalb der städtischen Gemeinschaft, doch machte ihn sein Umgang mit Straftätern und deren Tod gleichsam zu einem Mann des Schreckens mit magischer Aura. Die Kleidungsstücke und Körperteile der Gerichteten, mit denen er einen schwunghaften Handel betrieb, fanden in der Volksmedizin allerlei Verwendung. Auch der Scharfrichter selbst betätigte sich in heilkundlichen Belangen. Doch sein »Gewerbe« machte ihn »unehrlich«, und seine ganze Familie bekam die Folgen seiner Tätigkeit zu spüren. Keines seiner Kinder konnte einen Handwerksberuf ergreifen. So bildeten sich im Laufe der Zeit »Scharfrichterdynastien« heraus. Der Sohn trat in die Fußstapfen des Vaters. Die Töchter konnten keinen »ehrlichen« Mann heiraten, sondern ehelichten in der Regel Söhne anderer Scharfrichterfamilien. In der Theorie ging die Tabuisierung des Henkers so weit, daß dieser sich im Wirtshaus nur an einen bestimmten Tisch setzen durfte und sein eigenes Trinkgefäß erhielt. Daß er entgegen solchen Bestimmungen durchaus Kontakte zu seinen Mitmenschen hatte, zeigt die Liste der im Jahre 1349 aus der Stadt ausgewiesenen Missetäter. Auf dieser findet sich auch der Augsburger Henker. Er hatte mehrfach in betrunkenem Zustand die Nachtruhe in der Stadt gestört und war darüber hinaus beim Falschspiel mit gezinkten Würfeln ertappt worden. Daraus wird deutlich, daß er in seinem Haus oder anderswo in Gesellschaft anderer, ehrlicher Leute am Spiel teilnehmen konnte. Allerdings durften die Augsburger Scharfrichter ihr Fleisch und ihr Bier nur bei bestimmten Brauern und Metzgern erwerben. Daß diese allerdings ausschließlich den Henker belieferten, ist in der Praxis schwer vorstellbar. Von nur einem Kunden, und sei er auch noch so konsumierfreudig, konnte kein Handwerker existieren.
Die an rohe Gewalt gewöhnten Scharfrichter und ihre Sippschaft taten sich im öffentlichen Leben der Stadt - wie schon der Fall des Falschspielers zeigt - selbst mit kriminellen Handlungen hervor. Am 8.Mai 1364 wurde Heinz, der Sohn des Scharfrichters Meister Meinhartz, aus der Stadt gewiesen und zu einer Bußwallfahrt nach Rom geschickt, weil er im Streit einen Menschen getötet hatte.  Am 1.November 1516 ereignete sich ein Vorfall, der erneut ein bezeichnendes Licht auf den Henker und seine besondere Rolle in der spätmittelalterlichen Stadt wirft.  Ein auswärtiger Henker, der mit seiner Frau und seinem Knecht auf der Durchreise in der Stadt Station gemacht hatte, ersuchte bei seinem Augsburger Standeskollegen um ein Nachtquartier. In einer gewöhnlichen Herberge durfte er nicht logieren. Auf Reisen waren die Scharfrichter demnach auf eine gewisse Solidarität untereinander angewiesen. Der Augsburger Henker gewährte den Fremden Unterkunft in seinem Haus.
Auch andere Personen hatten bei ihm in dieser Nacht Unterschlupf gefunden. Darunter ein Landsknecht und ein kranker Mann, der von dem in der Heilkunde erfahrenen Henker offenbar gepflegt wurde. Da die Nachrichter nach getaner Folterarbeit die ausgerenkten Glieder wieder in die normale Lage bringen und die Wunden des Delinquenten versorgen mußten, erwarben sie ein medizinisches Grundwissen, das besonders in den unteren Schichten der Bevölkerung sehr geschätzt wurde. Nicht wenige suchten mit ihren Gebrechen insgeheim den Scharfrichter auf. Während des 16. Jahrhunderts praktizierte etwa der Scharfrichter von Coesfeld - sehr zum Ärger der Wundärzte - in Münster. Der Rat selbst hatte die Klage der Wundärzte mit dem Hinweis abgewiesen, wenn die Leute den Henker bevorzugten, sollten die Heilkundigen eben eine bessere Arbeit tun.
Was sich genau im Haus des Augsburger Henkers an jenem Novemberabend ereignete, wissen wir nicht. Fest steht, daß der fremde Nachrichter wohl nach heftigem Alkoholgenuß mit dem Landsknecht in Streit geriet. Der Kranke wollte schlichtend eingreifen und wurde von dem Scharfrichter im Handgemenge getötet. Nun griff der Hausherr ein und brachte seinerseits den auswärtigen Henker ums Leben, für dessen Bestattung er anschließend selbst Sorge tragen mußte.
Aus den zahlreichen zeitgenössischen Berichten über Verbrechen, Verbrecher und deren Aburteilung seien hier nur einige Beispiele zur Illustration herausgegriffen. Im Jahre 1478 wurde der Augsburger Zunftbürgermeister Ulrich Schwarz zum Tod durch den Strang verurteilt. Er hatte
sich zuvor nicht nur in massiver Weise des Amtsmißbrauchs schuldig gemacht und einige seiner Widersacher hinrichten lassen, sondern auch nach einer politischen Veränderung in der Stadt gestrebt: Augsburg sollte den Charakter einer italienischen Stadtrepublik annehmen. Das Hängen galt im Gegensatz zur Enthauptung als eine entehrende Strafe.
Schwarz wurde dem Bericht des Clemens Sender zufolge hoch auf den Henkerkarren gesetzt. Nicht etwa, um diesen zu ehren, sondern vielmehr um die besondere Schwere seiner Tat sichtbar zu machen. Als »Feind des Vaterlands« bezeichnet ihn der Chronist. Es war üblich, daß der Delinquent an der Richtstätte vom Henker herumgeführt wurde und die Schaulustigen bat, für sein Seelenheil zu beten. Doch Schwarz brachte keinen Ton hervor. Es war statt dessen der Henker, der sich an das Volk wandte. Die Kleidung versprach der Delinquent nach alter Gewohnheit dem Scharfrichter. Sender betont, man habe für Ulrich Schwarz eigens eine Kette mit einem Schloß um seinen Hals fertigen lassen, damit niemand seinen Leichnam vom Galgen herunterholen konnte. Daß sich todeswürdige Verbrechen mitunter bis in Ratskreise hinein ereignen konnten, zeigt beispielhaft ein Fall aus dem Jahr 1449. Am 21.September war die Kasse mit dem Ungeld zur Kontrolle den Baumeistern übergeben worden. Erhardt, der Ratsknecht, ein »ehrbarer Mann mit langem, grauem Bart«, half beim Zählen der Münzen. Dabei zweigte der als so vertrauenswürdig geltende Diener einiges in die eigene Tasche ab. An diesem Tag stahl er 172 Gulden. Schnell hatten die Ratsherren den Diebstahl festgestellt. Erhardt wurde gefaßt und der Folter unterzogen. Unter dem Schmerz der Tortur gestand er und wurde gehenkt.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Januar 1513 in der Schneiderzunft. Die Schneider hatten Martin Hutter zu ihrem neuen Zunftmeister gewählt, den jedermann für eine vertrauenswürdige Person hielt. Doch schon bald nach seiner Wahl zeigte der frischgebackene Zunftmeister sein wahres Gesicht. Heimlich ließ er Nachschlüssel zu den Truhen und Kästen anfertigen, in denen die Zunft ihr Siegel, Privilegien und Bargeld aufbewahrte. Hutter öffnete die Truhen und stahl neben dem Zunftsiegel und einigen Urkunden 470 Gulden. Sein Pech war, daß er sich in der Nervosität an einem der Schlösser verletzte und sein Blut am Tatort zurückblieb. Nachdem die entsetzten Zunftgenossen den Diebstahl bemerkt hatten, fiel der Verdacht rasch auf Martin Hutter. Dessen Verletzung an der Hand erregte Argwohn. Der Verdächtige wurde dem Rat übergeben, der die peinliche Befragung veranlaßte. Hutter indes blieb unter der Tortur standhaft. Nun entschied man sich, das Haus des vermeintlichen Missetäters zu durchsuchen, und wurde schnell fündig. Hutter hatte das Geld in einem Sack unter seinem Bett versteckt. Die Büchse, in der sich die Barschaft zuvor befand, hatte er in die Latrine geworfen. Nun wurde Hutter einer harten Folter unterzogen und gestand schließlich mehrere Fälle von Veruntreuung. Am 10.März 1513 vollstreckte der Henker die Hinrichtung am Galgen. Auf dem Schafott beteuerte Hutter seine Unschuld und widerrief sein Geständnis, doch konnte er keine Verzögerung der Urteilsvollstreckung erwirken.
Zu den bemerkenswerten Kriminalfällen zählt auch der des Maurermeisters Kindlin und seines Sohnes im Jahre 1355. Die beiden hatten bei Mauerarbeiten an den Häusern von Kaufleuten Steine an den Außenmauern der Speicher nur lose eingefügt. Nachts schoben sie die Steine beiseite und raubten die Waren. Beide wurden zum Tod durch den Strang verurteilt.
Am 13.April 1467 richtete der Henker einen Massenmörder mit dem Rad hin. Der Übeltäter hatte unter anderem einem Kaplan in seinem eigenen Haus die Kehle durchtrennt. Auch des Raubmordes hatte sich der Delinquent schuldig gemacht. Bei dem Opfer handelte es sich um die Tochter des Bierschenken Wälser, deren toten Körper er in den Lech geworfen hatte. Seit über zehn Jahren trieb der Mann bereits sein Unwesen und hatte schon mehr als ein Dutzend Menschenleben auf dem Gewissen, als die Obrigkeiten endlich seiner habhaft wurden. Am 22.Februar 1467 hatte der Mörder zusammen mit einem Komplizen den städtischen Baumeister Jörg Strauß in seinem Haus aufgesucht. Sein Ziel war es, Rache an Strauß zu nehmen, der dem notorischen Übeltäter vor einiger Zeit bereits einen Stadtverweis eingetragen hatte. Die Angelegenheit hätte für Strauß böse ausgehen können, wären nicht im rechten Augenblick der Stadtdiener Endres Schuster und Heinrich Schweiglin, der Schwager des Baumeisters, erschienen. Die beiden Mordgenossen räumten einstweilen das Feld. Schuster hatte bemerkt, daß sie mit einem Nagelkolben, einem langen Messer und einem Wurfpfeil bewaffnet waren. Strauß ordnete nun an, die Verfolgung der Männer aufzunehmen. Während der Massenmörder den Obrigkeiten ins Netz ging, gelang seinem Komplizen die Flucht. Einstweilen wurde der Delinquent in den Kerker geworfen.
Auf den Henker wartete in den kommenden Wochen viel Arbeit, auf die Augsburger ein großes Schauspiel. Anfang April nahm man neben drei Straßenräubern noch einen Dieb fest. In der Woche zuvor hatte man bereits den Knecht des Hans von Rinau gefangengenommen, der in der Nähe von Wasserburg einige Kaufleute überfallen und ausgeplündert hatte. Es folgte eine Massenexekution. Fünf der Übeltäter wurden gerädert, der Dieb und die Straßenräuber gehenkt. Gehenkt wurden 1430 auch die beiden Handwerksgesellen, die in verschiedenen Augsburger Schenken Schlafmittel in die Getränke gemischt hatten. Wenn die Opfer schliefen, wurden sie ihrer Geldbeutel entledigt.
Unter den Körperstrafen, die der Scharfrichter immer wieder ausführen mußte, tauchen das Abschneiden von Gliedmaßen und die Blendung besonders häufig auf. Im Jahre 1348 ließ der Rat einen Juden namens Yssa blenden und aus der Stadt weisen. Seinen Daumen verlor ein Beutelschneider im Jahre 1429. Dem Bleicher Hans Michel schnitt der Henker 1448 seine Zunge und zwei Finger ab, weil dieser einen Meineid geleistet hatte. Einmal im Jahr konnten sich die Augsburger davon überzeugen, welche Körperstrafen der Scharfrichter in letzter Zeit vollzogen hatte. Am 18.Oktober, dem Sankt Gallustag, wurden sogenannte »schädliche Leute« kollektiv der Stadt verwiesen. Dieser Brauch hielt sich über mehr als 150 Jahre. Erst 1499 beschloß der Rat, von der kollektiven Ausweisung abzugehen und Missetäter einzeln aus der Stadt zu treiben. Die Listen mit den Namen der sogenannten »Gallusleute« haben sich bis heute im Achtbuch erhalten. [...]
»... Am Beispiel von Augsburg beschreibt Kay Peter Jankrift, was Geschichtsbücher und Chroniken höchstens am Rande Notieren: den Alltag in einer spätmittelalterlichen Stadt, dessen Details oft überliefert wurden, weil sie ihren Weg in Gerichtsakten fanden. ...«
Ulrich Baron (Spiegel Online, 24.12.2008)

»Jankrift ist ein guter Vermittler der vorreformatorischen Lebenswelt. Anders als viele Kollegen aus der Mediävistik traut er sich, gelassen und einfühlsam von den Menschen jener fernen Epoche zu berichten. ... Unwissenschaftlich wird er dabei nie. Schließlich hat das Fach nach Jahrzehnten wahrscheinlich genügend Stoff beisammen, um Ausreißer bei einzelnen Überlieferungen durch Vergleiche wieder einzufangen. Nur erzählen wollen muss man von all dem halt, und das tut der Autor dieses sympathischen Buches spürbar gerne.«
Dirk Schümer (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.10.2008)

»Jankrift gelingt es tatsächlich, das Leben der Stadt mit ihren wenigen Licht- und den vielen Schattenseiten anhand der Quellen darzustellen, also wissenschaftlich zu bleiben und doch farbig zu zeigen, wie der Städter des Mittelalters lebte, wie er liebte, wie er starb.«
Jacques Schuster (Die Welt, 27.09.2008)

»Sein buntes Bild der mittelalterlichen Stadt ... erzählt lebensnah vom Alltag der Menschen, von gewöhnlichen Sorgen und guten Geschäften, von Intrigen und amüsanten Ereignissen.«
Felicia Englmann (P.M. History, 12/08)

Klett-Cotta
2. Aufl. 2008, 252 Seiten, gebunden mit Schutzumschlag, 16 S. Farbtafeln
ISBN: 978-3-608-94140-1
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Kay Peter Jankrift

Kay Peter Jankrift, geboren 1966, studierte Geschichte, Semitische Philologie und Islamwissenschaft an den Universitäten Münster und Tel Aviv. Als ...

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